Buchungsbedingungen Dat Osterhuus Neßmersiel

 

 

1. Buchung

 

Mit der Buchung die schriftlich, mündlich, telefonisch, oder per Mail  erfolgen kann, bietet der Gast dem Vermieter,  den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Gast bucht auch für alle in der Buchungsbestätigung mit aufgeführten Personen. Die Buchung kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Einwendungen gegen die Angaben in der Buchungsbestätigung oder Rechnung sind unverzüglich zu erklären.

 

2. Bezahlung

 

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des Übernachtungspreises fällig.

Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen ab Datum der Buchungsbestätigung direkt an den Vermieter zu zahlen.

Der ausgewiesene Restbetrag ist bis 30 Tage vor Anreise an den Vermieter zu bezahlen.

Bei kurzfristigen Buchungen bis zu 14 Tagen vor Reisebeginn, wird der Gesamtbetrag sofort fällig, spätestens bei Anreise.

Erfolgt keine Zahlung innerhalb der Fristen, ist der Vermieter nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Rücktrittskosten gemäß §4 zu verlangen. In diesem Fall besteht kein Anspruch des Gastes auf Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistung. 

 

3. Kurbeitrag

 

Der Kurbeitrag für die Nordsee-ServiceCard wird vor Ort von unserer Hausverwaltung eingezogen.

Die Tourismus GmbH Gemeinde Dornum ist lt. Kurbeitragssatzung vom 01.01.2016 beauftragt, den Kurbeitrag von Gästen im gesamten Gemeindegebiet Dornum einzuziehen.

 

Vom Kurbeitrag befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres, jedes 4. und weitere Kind einer Familie ohne Einkommen, sofern bereits für drei Kinder Kurbeitrag zu entrichten ist, Schwerbehinderte (ab 80 v.H.) und Begleitpersonen von Schwerbehinderten lt. amtlichen Ausweis. Die Befreiung wird lediglich von der Tourismus GmbH Gemeinde Dornum ausgesprochen. Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Zahlung des Kurbeitrages sind vom Berechtigten nachzuweisen.

 

Der Kurbeitrag wird nach der Dauer des Aufenthaltes bemessen. Für die Berechnung des nach Übernachtungen berechneten Kurbeitrages gilt als Hauptsaison die Zeit vom 15. März bis 31. Oktober eines jeden Jahres, als übrige Zeit gilt die Zeit vom 01. Januar bis 14. März und 01. November bis 31. Dezember eines jeden Jahres.

 

Der Kurbeitrag beträgt pro Übernachtung:

Für Personen nach Vollendung des 16. Lebensjahres in der Haupsaison 2,60 Euro - übrige Zeit 1,30 Euro

Für Personen nach Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (3-15 Jahre) in der Haupsaison 1,50 Euro - übrige Zeit 0,75 Euro.

 

Bei vorzeitigem Abbruch des vorgesehenen Kur- und Erholungsaufenthaltes wird der nach Übernachtungen berechnete zu viel gezahlte Kurbeitrag auf Antrag erstattet. Die Rückzahlung erfolgt an den Kurkarteninhaber gegen Rückgabe der Kurkarte. Der Anspruch auf Rückzahlung erlischt einen Monat nach Abreise. Die Rückzahlung erfolgt abzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe eines Übernachtungssatzes des Kurbeitrages nur durch die Tourismus GmbH Gemeinde Dornum.

 

Leistungen: Freier Strandeintritt in den Badeorten Dornumersiel und Nessmersiel, Ermäßigter Eintritt in den Indoor-Spielpark Sturmfrei in Nessmersiel.

 

Alle Informationen zum Gästebeitrag auch hier: Nordsee-ServiceCard Dornum

 

4. Rücktritt

 

Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen!

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet alle Vertragspartner zur Einhaltung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde.

Mieter, die mindestens 30 Tage vor der Anreise stornieren, erhalten 100% des bisher bezahlten Betrages zurück.

Folgende Rücktrittskosten werden vom Vermieter in der nachfolgenden Höhe erhoben (jeweils in % des vereinbarten Unterkunftspreises).

· 14 Bis 29 Tage vor Reisebeginn 50 %

· Danach und bei Nichterscheinen 100 %

· Bei einer Ersatzbelegung werden die Mieteinahmen mit den Rücktrittskosten verrechnet, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro.

 

Aktualisierte Fassung vom 04.01.2022