Buchungsbedingungen Osternest Winterberg

1. Buchung

 

Mit der Buchung die schriftlich, mündlich, telefonisch, oder per Mail  erfolgen kann, bietet der Gast dem Vermieter,  den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Gast bucht auch für alle in der Buchungsbestätigung mit aufgeführten Personen. Die Buchung kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Einwendungen gegen die Angaben in der Buchungsbestätigung oder Rechnung sind unverzüglich zu erklären.

 

2. Bezahlung

 

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des Übernachtungspreises fällig.

Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen ab Datum der Buchungsbestätigung direkt an den Vermieter zu zahlen.

Der ausgewiesene Restbetrag ist bis 30 Tage vor Anreise an den Vermieter zu bezahlen.

Bei kurzfristigen Buchungen bis zu 14 Tagen vor Reisebeginn, wird der Gesamtbetrag sofort fällig, spätestens bei Anreise.

Erfolgt keine Zahlung innerhalb der Fristen, ist der Vermieter nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Rücktrittskosten gemäß §4 zu verlangen. In diesem Fall besteht kein Anspruch des Gastes auf Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistung. 

 

3. Gästebeitrag

 

Der Kurbeitrag für den heilklimatischen Kurort Winterberg wird von uns im Vorraus eingezogen.

Die Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH ist ermächtigt, die Gästebeiträge im Auftrage und im Namen der Gemeinde Winterberg entgegenzunehmen und an sie abzuführen.

 

Vom Gästebeitrag befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, jedes 3. und weitere Kind einer Familie ohne Einkommen, sofern bereits für zwei Kinder Gästebeitrag zu entrichten ist, Schwerbehinderte (ab 80 v.H.) und Begleitpersonen von Schwerbehinderten lt. amtlichen Ausweis. Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Zahlung des Gästebeitrages sind vom Berechtigten nachzuweisen.

 

Der Gästebeitrag wird nach der Dauer des Aufenthaltes bemessen. 

 

Der Gästebeitrag beträgt pro Übernachtung:

Für Personen nach Vollendung des 15. Lebensjahres: 3,00€

 

 

Bei vorzeitigem Abbruch des zu Erholungs-oder touristischen Zwecken oder im Rahmen von Vorsorge-oder Rehabilitationsmaßnahmen oder Heilbehandlungen vorgesehenen Aufenthaltes wird der nach Tagen berechnete, zu viel gezahlte Gästebeitrag auf Antrag erstattet. Die Rückzahlung erfolgt an den Gästekarteninhaber gegen Rückgabe der Gästekarte oder an den Wohnungsgeber, der die Abreise des Gastes zu bescheinigen hat. Der Anspruch auf Rückzahlung erlischt einen Monat nach der Abreise.

 

Alle Informationen zum Gästebeitrag auch hier: winterberg.de/vermieter/kurbeitrag-winterberg

 

 

4. Rücktritt

 

Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen!

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet alle Vertragspartner zur Einhaltung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde.

Mieter, die mindestens 30 Tage vor der Anreise stornieren, erhalten 100% des bisher bezahlten Betrages zurück.

Folgende Rücktrittskosten werden vom Vermieter in der nachfolgenden Höhe erhoben (jeweils in % des vereinbarten Unterkunftspreises).

· 14 Bis 29 Tage vor Reisebeginn 50 %

· Danach und bei Nichterscheinen 100 %

·Bei einer Ersatzbelegung werden die Mieteinahmen mit den Rücktrittskosten verrechnet, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von     50,00 Euro.

 

Aktualisierte Fassung vom 17.10.2025